Kernzeitbetreuung
Die Kernzeitbetreuung ist ein über die Unterrichtszeit hinausgehendes Betreuungsabgebot für die Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 1 bis 5.
Kinder der 1. bis 5. Klasse, deren Unterricht bereits um 11:20 Uhr endet, können Montags bis Freitags ab 11:20 Uhr bis 13:00 Uhr die Kernzeitbetreuung in Anspruch nehmen.
Montag bis Donnerstag können die Kernzeitkinder ab 12:30 Uhr in der Schulküche Mittagessen.
Was macht die Kernzeit aus?
Alle Kinder sollten sich in der Kernzeit willkommen fühlen.
Kosten
Die Kosten für die Kernzeitbetreuung und das Mittagessen sind von den Eltern zu tragen.
Monatsbeiträge:
1 Tag | 2 Tage | 3 Tage | 4 Tage | 5 Tage |
Kernzeitbetreuung: 7,50 € | Kernzeitbetreuung: 15,00 € | Kernzeitbetreuung: 22,50 € | Kernzeitbetreuung: 30,00 € | Kernzeitbetreuung: 37,50 € |
Schulmittagsessen: 13,50 € | Schulmittagsessen 27,00 € | Schulmittagsessen 40,50 € | Schulmittagsessen 54,00 € | Schulmittagsessen ———– |
Kosten pro Kind pro Monat.
Die Kinderbetreuungskosten sind steuerlich uneingeschränkt zu zwei Drittel als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) von der Steuer absetzbar (max. 4.000 Euro).